AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen «AGB»

  1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der AppCide GmbH, Gewerbestrasse 5, 6330 Cham (nachfolgend «AppCide»), sowie für den zur Gesellschaft gehörenden Brand «Swiss Market-Ing Solutions» (SMS). Sie finden ebenfalls Anwendung auf alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn AppCide diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat. Das Schweigen von AppCide auf entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung.

Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen und Produkte erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

  1. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote der AppCide GmbH (nachfolgend «AppCide») sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und AppCide kommt erst durch die Annahme des Kundenauftrags durch AppCide zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung, Bestätigung per E-Mail oder durch Beginn der Leistungserbringung. Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistungen bestimmen sich abschliessend nach dem jeweiligen, dem Vertrag beigefügten Angebot.

2.2. Mündliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch AppCide.

2.3. Im Falle eines Inhaberwechsels, der Veräusserung des Unternehmens oder einzelner Vertragsgegenstände bleiben bestehende Vertragsverhältnisse weiterhin bestehen, sofern AppCide einem Übergang nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

2.4. Von AppCide unentgeltlich zur Verfügung gestellte Leistungen oder Dienste gelten als freiwillige Kulanzleistungen. Diese können jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden. Hieraus entstehen keine Ansprüche auf Minderung, Erstattung oder Schadenersatz.

  1. Gewährleistung

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Kenntnis, in Textform (Brief oder E-Mail) an AppCide zu melden. Die Mängelanzeige muss eine präzise Beschreibung des Mangels und seiner Erscheinungsform enthalten, sodass AppCide in der Lage ist, den gerügten Mangel nachzuvollziehen und zu überprüfen.

3.2. Jegliche weitergehende Gewährleistung über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus wird ausdrücklich ausgeschlossen. AppCide haftet insbesondere nicht für direkte oder indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorener Daten entstehen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens AppCide oder seiner Mitarbeitenden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet AppCide nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts, insbesondere die Vorschriften über den Auftrag (Art. 394 ff. OR).

  1. Mitwirkung des Kunden

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen durch AppCide erforderlichen Mitwirkungsleistungen vollständig und rechtzeitig zu erbringen. Die im Namen des Kunden handelnden Ansprechpartner gelten als bevollmächtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben sowie entgegenzunehmen.

4.2. Erfolgen notwendige Mitwirkungsleistungen des Kunden nicht fristgerecht, ist AppCide nach angemessener Nachfrist von mindestens sieben Kalendertagen berechtigt, die Mitwirkungsleistungen nach eigenem Ermessen selbst vorzunehmen. In diesem Fall gelten diese Leistungen als vom Kunden genehmigt. Entstehen AppCide durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten Schäden, so ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet. Es gelten hierfür die Haftungsregelungen gemäss Ziffer 7 dieses Vertrages.

4.3. Für bestimmte Dienstleistungen und Produkte können weitergehende Mitwirkungspflichten des Kunden erforderlich sein, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Diese werden im jeweiligen Vertrag oder Angebot spezifiziert und gelten als verbindlicher Vertragsbestandteil. Die Regelungen der Ziffern 4.1 und 4.2 gelten auch für diese zusätzlichen Mitwirkungspflichten entsprechend.

4.4. Der Kunde verpflichtet sich, AppCide ungehinderten Zugang zu sämtlichen für die Vertragserfüllung relevanten Systemen zu gewähren. Dazu zählen insbesondere, jedoch nicht abschliessend, Internetseiten, Content-Management-Systeme, Shop-Systeme und/oder Social-Media-Konten. Soweit für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich, hat der Kunde AppCide auch Zugriff auf Kundenkonten bei Drittanbietern einzuräumen, über welche der Kunde Leistungen bezieht.

4.5. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von AppCide erbrachten oder vorgeschlagenen Leistungen auf deren rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen, welche AppCide im Auftrag des Kunden erstellt oder verbreitet. AppCide übernimmt keine rechtliche Prüfung der Inhalte. Der Kunde stellt AppCide von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Rechtsverletzung ergeben, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte. Der Kunde übernimmt ebenfalls die hieraus entstehenden Kosten, einschliesslich etwaiger Rechtsverfolgungskosten.

4.6. Da AppCide auf die rechtzeitige und ordnungsgemässe Mitwirkung des Kunden angewiesen ist, bleibt der Vergütungsanspruch von AppCide auch dann bestehen, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt und dadurch die Erbringung der Leistungen durch AppCide unmöglich wird.

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

5.1. Beginn und Laufzeit des Vertrages richten sich nach den jeweiligen Vereinbarungen im zugrunde liegenden Angebot. Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die im Vertrag festgehaltenen Bestimmungen zur Vertragsdauer und Kündigungsfrist.

5.2. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist unter Einhaltung der im Angebot definierten Kündigungsfrist möglich. Die Kündigung bedarf der Textform (Brief oder E-Mail), um wirksam zu sein.

5.3. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen, wenn schwerwiegende Vertragsverstösse der jeweils anderen Partei vorliegen und eine Fortsetzung des Vertrages bis zum Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung unzumutbar ist. Als schwerwiegende Vertragsverstösse gelten insbesondere:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung,
  • erhebliche Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäss Ziff. 4,
  • schuldhafte Verletzung von Vertraulichkeitspflichten,
  • Verstoss gegen wesentliche Vertragspflichten.

5.4. Eine ausserordentliche Kündigung setzt voraus, dass die verletzende Partei zuvor mindestens einmal schriftlich unter angemessener Fristsetzung abgemahnt wurde und die beanstandeten Vertragsverstösse innerhalb der gesetzten Frist nicht behoben wurden. Die ausserordentliche Kündigung muss spätestens innerhalb von zwei Monaten nach erfolgloser Fristsetzung ausgesprochen werden.

  1. Haftungsbeschränkung / Freistellung

6.1. AppCide haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet AppCide nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder im Falle von Verzug oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung. In diesen Fällen ist die Haftung von AppCide auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.2. AppCide haftet unter den in Ziffer 6.1 genannten Voraussetzungen nicht für Daten- oder Programmverluste, sofern der Kunde seiner Verpflichtung zur regelmässigen und ordnungsgemässen Datensicherung nicht nachgekommen ist. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, angemessene Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen und vorzuhalten.

6.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden sowie Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von AppCide.

  1. Geheimhaltung und Vertraulichkeit

7.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen, insbesondere technische Verfahren, Anwendungen, Geschäftsabläufe, Strategien sowie sämtliche geschäftliche und persönliche Korrespondenz, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

7.2. Bei den vorgenannten Informationen handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Die Weitergabe an Dritte oder die unbefugte Nutzung ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der jeweils betroffenen Partei unzulässig. Ein Verstoss gegen diese Verpflichtung kann Schadenersatzansprüche zur Folge haben. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Vertragsbeendigung weiter.

7.3. Für jede schuldhafte Verletzung der Verpflichtungen aus den Ziffern 7.1 und 7.2 verpflichten sich die Parteien zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Streitfall vom zuständigen Gericht festgelegt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

 

 

 

  1. Leistungsvergütung und Abrechnung

8.1. Sämtliche Leistungen von AppCide sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettobeträge, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche gesondert ausgewiesen wird. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung oder Lastschrifteinzug (nachfolgend «LSV»). Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag jeweils innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

Bei Zahlungsverzug werden folgende Bearbeitungsgebühren zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen erhoben:

  1. Erste Mahnung: CHF 20.–
  2. Zweite Mahnung: CHF 50.–
  3. Dritte Mahnung: CHF 100.–

Nach erfolgloser Mahnung ist AppCide berechtigt, die offene Forderung entweder an einen Inkassodienstleister zu übergeben oder das Betreibungsverfahren einzuleiten. Im Falle einer Übergabe an einen Inkassodienstleister trägt der Kunde sämtliche anfallenden Inkassokosten gemäss den Bestimmungen des beauftragten Inkassounternehmens. Im Fall einer direkten Betreibung trägt der Kunde die amtlichen Betreibungsgebühren.

8.2. Für Service-Angebote gelten die jeweils im zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Bestellformular angegebenen Preise.

8.3. Zusatzleistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen und vom Kunden schriftlich, auch per E-Mail, beauftragt werden, werden dem Kunden gesondert nach Aufwand zu dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Für Wegezeiten berechnet AppCide 50% des vereinbarten Stundensatzes.

8.4. Rechnungen werden dem Kunden standardmässig in elektronischer Form per E-Mail zur Verfügung gestellt. Verlangt der Kunde die Zustellung per Post, wird hierfür ein Versandkostenanteil in Höhe von CHF 3.– pro Rechnung erhoben.

8.5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

8.6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist AppCide berechtigt, die vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen oder zu sperren. Der Vergütungsanspruch von AppCide bleibt hiervon unberührt.

8.7. Sofern der Kunde AppCide zum Einzug der Vergütung mittels LSV ermächtigt hat und eine Lastschrift aufgrund unzureichender Deckung oder falscher Kontodaten nicht eingelöst wird oder der Kunde der Abbuchung unberechtigt widerspricht, hat der Kunde AppCide eine Aufwandsentschädigung in Höhe von CHF 30.– pro Rücklastschrift zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass AppCide kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8.8.

Bei Aufträgen zur Erstellung von Websites oder Onlineshops ist, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, die Vergütung wie folgt in Abschlagszahlungen zu leisten:

  • 40 % Anzahlung vor Auftragsbeginn,
  • 30 % nach Abnahme des Erstentwurfs, spätestens 5 Werktage nach dessen Vorlage,
  • 30 % nach Endabnahme, spätestens 5 Werktage nach deren Durchführung.

Sofern für die letzte Abschlagszahlung des Gesamtprojektpreises im Rahmen des Projekts eine Ratenzahlung vereinbart wird, verbleiben sämtliche bis zur vollständigen Begleichung offenen Projektbestandteile, insbesondere Quellcodes, Designs und technische Umsetzungen, im Eigentum von AppCide. Die Freischaltung der finalen Website erfolgt ausschliesslich nach vollständigem Zahlungseingang des Gesamtprojektpreises.

Kommt der Kunde mit einer vereinbarten Ratenzahlung in Verzug, und wird nach Ablauf des Zahlungsziels sowie nach der ersten Mahnung weiterhin keine Zahlung geleistet, ist AppCide berechtigt, sämtliche noch offenen Ratenbeträge sofort zur Zahlung fällig zu stellen. AppCide ist in diesem Fall zudem berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung die weitere Bearbeitung des Projekts einzustellen oder bereits erbrachte Leistungen zu sperren. Die Geltendmachung weiterer Rechte, insbesondere Verzugszinsen und Schadenersatz, bleibt hiervon unberührt.

Originaldateien werden dem Kunden nach vollständiger Begleichung sämtlicher Forderungen auf Wunsch übergeben.

8.9. Gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages in Verzug oder verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich, ist AppCide berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen (gemäss Art. 151 OR).

8.10. Verletzt der Kunde seine vertraglich geschuldeten Mitwirkungspflichten gemäss Ziffer 4, so ist AppCide berechtigt, die vertraglich vereinbarten Zahlungen auch ohne Erreichen der entsprechenden Projektfortschritte wie folgt zur Zahlung fällig zu stellen:

  1. a) Erreicht die Projektlaufzeit für die einmaligen Leistungen 50 % der ursprünglich vereinbarten Dauer, ohne dass die Abnahme des Erstentwurfs erfolgt ist, wird die hierfür vorgesehene zweite Abschlagszahlung in Höhe von 30 % des Projektpreises zur Zahlung fällig, unabhängig vom tatsächlichen Projektfortschritt oder der Abnahme durch den Kunden.
  2. b) Überschreitet die Verzögerung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden 20 % der ursprünglich vereinbarten Projektlaufzeit, ist AppCide berechtigt, sämtliche noch offenen Vergütungen für die vereinbarten einmaligen Leistungen sofort zur Zahlung fällig zu stellen.
  3. c) Überschreitet die Verzögerung bei den einmaligen Leistungen 100 % der ursprünglich vereinbarten Projektlaufzeit, ist AppCide berechtigt, die vertraglich vereinbarten monatlichen Leistungen wie Betreuungspauschalen, Wartungsgebühren oder andere fortlaufende Vergütungen ab dem ursprünglich vorgesehenen Beginn der jeweiligen monatlichen Leistung zur Zahlung fällig zu stellen. Diese werden ab diesem Zeitpunkt fortlaufend monatlich abgerechnet, unabhängig davon, ob das Projekt durch den Kunden zur Weiterführung freigegeben wurde.

Weitere Ansprüche von AppCide, insbesondere auf Mehraufwand, Schadenersatz oder entgangenen Gewinn, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

  1. Besondere Bestimmungen für die Reservierung und Verwaltung von Domains

9.1. Beauftragt der Kunde AppCide mit der Registrierung einer oder mehrerer Domains, so erfolgt die Registrierung im Namen und auf Rechnung von AppCide als Domaininhaber. AppCide räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der registrierten Domain ein,

Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Domain direkt im Namen des Kunden registriert werden. Für die damit verbundenen administrativen Aufwände erhebt AppCide eine einmalige Bearbeitungsgebühr von CHF 65.– pro Domain.

Alternativ kann die Domain nach Beendigung der Zusammenarbeit und vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen auf den Kunden übertragen werden. Für die Übertragung der Domain erhebt AppCide eine Transfer- und Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Domain.

9.2. AppCide übernimmt keine Gewähr für die erfolgreiche Registrierung oder die fortdauernde Verfügbarkeit der gewünschten Domain. Eine rechtliche Prüfung der Domainbezeichnung, insbesondere auf die Verletzung von Marken-, Namens- oder sonstigen Rechten Dritter, erfolgt nicht. Der Kunde ist verpflichtet, eigenständig sicherzustellen, dass durch die gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt werden.

9.3. Der Kunde haftet uneingeschränkt für die Inhalte und Zwecke, für welche die über AppCide verwalteten Domains genutzt werden. Er stellt AppCide von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der rechtswidrigen Nutzung der Domain oder der veröffentlichten Inhalte resultieren, einschliesslich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.

9.4. AppCide wickelt Domainregistrierungen in der Regel über die METANET AG, Josefstrasse 218, 8005 Zürich, ab. Mit der Beauftragung erklärt sich der Kunde mit den AGB der METANET AG ausdrücklich einverstanden. Diese sind unter https://www.metanet.ch/de/ueber-metanet/rechtliches einsehbar.

9.5. Für die Bearbeitung und Weiterleitung des Registrierungsauftrags kann AppCide eine Bearbeitungsgebühr erheben, sofern dies in der jeweiligen Angebotsbeschreibung ausdrücklich vereinbart ist. Diese Bearbeitungsgebühr ist unabhängig vom Erfolg der Registrierung geschuldet.

9.6. Die Vertragslaufzeit der Domain sowie etwaige Verlängerungen richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle bzw. des eingesetzten Registrars. AppCide informiert den Kunden über anstehende Verlängerungen; die Verlängerung erfolgt nur bei rechtzeitiger Zahlung durch den Kunden.

  1. Besondere Bestimmungen für Suchmaschinenmarketing (SEO, SEA, SMM), Texterstellung und Backlink-Management

10.1. AppCide weist ausdrücklich darauf hin, dass Massnahmen zur Optimierung der Sichtbarkeit in Suchmaschinen (SEO, SEA, SMM) trotz sorgfältiger Umsetzung keine garantierten Ergebnisse hinsichtlich Rankings oder Sichtbarkeit gewährleisten. Änderungen an Algorithmen von Suchmaschinen oder Plattformen sowie Sanktionen durch Dritte können dazu führen, dass Internetseiten des Kunden nachteilig bewertet, herabgestuft oder de-indiziert werden. Für derartige, von AppCide nicht zu beeinflussende Entwicklungen übernimmt AppCide keine Haftung. Ansprüche des Kunden aufgrund einer Verschlechterung der Suchmaschinenpositionierung oder De-Indexierung sind ausgeschlossen.

10.2. AppCide übernimmt keine rechtliche Prüfung der vom Kunden bereitgestellten oder gewünschten Suchbegriffe, Anzeigentexte oder Inhalte auf etwaige Verstösse gegen Marken-, Urheber- oder sonstige Schutzrechte Dritter. Die Verantwortung hierfür obliegt ausschliesslich dem Kunden. Wird AppCide von Dritten aufgrund der Nutzung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte in Anspruch genommen, stellt der Kunde AppCide auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen sowie den dadurch entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.

10.3. Die Platzierung, Erstellung sowie Löschung von Backlinks auf externe Webseiten erfolgt ausschliesslich im Ermessen von AppCide. Ein Anspruch des Kunden auf die Erstellung oder Entfernung bestimmter Backlinks besteht nicht. AppCide übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit, Wirkung oder Nachhaltigkeit von Backlinks sowie deren Einfluss auf Suchmaschinenrankings.

  1. Besondere Bestimmungen für die Erstellung von Webseiten, Webshops und grafischen Gestaltungen

11.1. Massgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige Angebot sowie ein gegebenenfalls beigefügtes Pflichtenheft.

11.2. Der Kunde ist bis zur Abnahme der Website berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. AppCide wird dem Kunden nach Zugang des Änderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten und eine gegebenenfalls notwendige Anpassung des Zeitplans übermitteln. Erfordern die gewünschten Änderungen wesentliche Abweichungen vom ursprünglichen Angebot, verlängert sich der Zeitplan einvernehmlich um einen angemessenen Zeitraum.

11.3. Bei der Darstellung einer HTML Webseite kann es bei Verwendung in unterschiedlichen Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browsern bzw. Einstellungen zu einer abweichenden Darstellung kommen. Durch standardkonforme Programmierung und Tests mit den jeweils aktuellen Browsern wird eine richtige bzw. angepasste Darstellung auf den meisten Systemen angestrebt. Eine Gewährleistung, dass der Webauftritt auf allen Systemen, Endgeräten und mit allen Browsern verlustfrei oder exakt einheitlich dargestellt wird, kann aufgrund der Vielzahl der Variationen nicht übernommen werden.

11.4. Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde, sofern nicht anders vereinbart, ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur öffentlichen Zugänglichmachung der Website. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung oder Verbreitung in Printmedien oder auf anderen nicht von AppCide entwickelten Webseiten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AppCide und ist gesondert zu vergüten.

11.5. AppCide ist berechtigt, auf der erstellten Website einen Urheberhinweis mit Verlinkung auf die eigene Unternehmensseite anzubringen.

11.6. Inhaltliche Änderungen an der Website, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern und Tabellen, können vom Kunden oder beauftragten Dritten vorgenommen werden. Gestalterische Änderungen am Layout oder Design bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung von AppCide.

11.7. Das Nutzungsrecht des Kunden entsteht erst nach vollständiger Begleichung der Vergütung.

11.8. Der Kunde verpflichtet sich, AppCide sämtliche für die Erstellung der Website erforderlichen Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) rechtzeitig und in abgesprochener Form bereitzustellen.

11.9. Der Kunde versichert, dass sämtliche an AppCide übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Für etwaige Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten haftet allein der Kunde. Der Kunde stellt AppCide auf erstes Anfordern vollumfänglich von Ansprüchen Dritter sowie den Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung frei.

11.10. Mangels anderer Absprachen liefert der Kunde die Materialien in gängigen digitalen Formaten.

11.11. AppCide kann notwendige Auslagen (z.B. Stockmaterial, Lizenzen, externe Dienstleistungen) nach Vorlage der entsprechenden Nachweise in Rechnung stellen.

11.12. Die Projektabwicklung erfolgt grundsätzlich in einer Entwurfs- und einer Korrekturphase:

11.12.1. AppCide erstellt nach Auftragsbestätigung einen Erstentwurf und stellt diesen dem Kunden vor. Bei grundsätzlichem Änderungsbedarf oder Nichtgefallen kann der Kunde einen alternativen Entwurf verlangen.

11.12.2. Für kleinere Änderungswünsche übermittelt der Kunde eine strukturierte Änderungsaufstellung. Pro Auftrag sind maximal zwei Korrekturläufe inbegriffen, sofern nicht anders vereinbart.

11.12.3. Über den zweiten Korrekturlauf hinausgehende Änderungswünsche gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet.

11.13. AppCide geniesst bei der Gestaltung der Website gestalterische Freiheit, berücksichtigt jedoch die wirtschaftlichen Interessen des Kunden.

11.14. Die Abnahme des Entwurfs hat innerhalb von zehn Kalendertagen nach Vorlage zu erfolgen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche (auch per E-Mail gültige) Rückmeldung, gilt der Entwurf als abgenommen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.

11.15. Vor der Endabnahme hat der Kunde sicherzustellen, dass die erstellte Website den vereinbarten Spezifikationen entspricht. Spätere Änderungswünsche oder Mängelrügen nach Abnahme bedürfen eines gesonderten Folgeauftrags.

11.16. Eine Verweigerung der Abnahme berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. AppCide behält in diesem Fall den Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Die Website gilt spätestens mit der Liveschaltung als abgenommen.

  1. Besondere Bestimmungen

12.1. AppCide erstellt ein Shop-System. Ein Webshop-System ist eine Webseite, welche dem Kunden das Einstellen und die Verwaltung von Produkten ermöglicht, sowie eine Warenkorb- und Kauffunktion für die Nutzer des Webshops.

12.2. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, beschränkt sich der Leistungsumfang des Webshops auf die in Ziffer 12.1 genannten Grundfunktionen.

12.3. Eine Übernahme bestehender Produkt- oder Datenbestände ist nur dann Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ist eine Datenmigration vorgesehen, so umfasst diese ausschliesslich die Übertragung einfacher Produktdaten, bestehend aus Produktbezeichnung, unformatierter Produktbeschreibung, Preisangabe (netto oder brutto) sowie einem Produktbild. Eine Übernahme der Kategoriestruktur, Produktoptionen, Varianten, Staffelungen oder Gruppierungen ist nicht enthalten.

Der Kunde verpflichtet sich, AppCide sämtliche zur Datenübernahme erforderlichen Zugangsdaten und Datenbanken des bestehenden Systems bereitzustellen. Ist eine Übertragung aus technischen Gründen nicht möglich, bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. In diesem Fall reduziert sich der vereinbarte Kaufpreis um 10 %, maximal jedoch um CHF 500.00. Bei gemieteten Webshops reduziert sich der monatliche Mietzins in diesem Fall um 10 %, maximal jedoch um CHF 30.00.

12.4. Standardmässig wird im Webshop die Zahlungsart “Vorkasse per Überweisung” integriert. Die Integration weiterer Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, PayPal, TWINT) ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung möglich und wird auf Basis eines zusätzlichen Auftrags nach Aufwand abgerechnet.

12.5. Die Anbindung an externe Dienste (z.B. Marktplätze, Preisvergleichsportale, Versanddienstleister) ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Bestandteil des Vertrages. AppCide stellt hierbei lediglich die technischen Anschlussmöglichkeiten bereit, nicht jedoch die Dienstleistung selbst. Zusatzleistungen werden gesondert beauftragt und vergütet.

12.6. AppCide führt keine rechtliche Überprüfung des Webshops oder der vom Kunden bereitgestellten Inhalte und Produkte durch. Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und rechtlicher Bestimmungen ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich.

12.7. Im Übrigen gelten die besonderen Bestimmungen für die Webseitenerstellung gemäss Ziffer 11 sinngemäss auch für die Erstellung von Webshops.

  1. Besondere Bestimmungen für Webseiten und Webshops zur Miete

13.1. Mit Auftragserteilung zur Bereitstellung einer Webseite oder eines Webshops zur Miete erhält der Kunde ausschliesslich eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der bereitgestellten Lösung ausschliesslich für das im Vertrag benannte Projekt und für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Mietlösung an Dritte ist untersagt.

13.2. Sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für Mietlösungen 36 Monate ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 90 Tagen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Dies gilt auch für bereits verlängerte Verträge.

13.3. Mit Beendigung des Vertrages erlischt automatisch das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht an der Mietlösung. AppCide ist berechtigt, nach Beendigung des Vertrages den Zugang zur Mietlösung zu sperren und sämtliche im Rahmen des Vertrages gespeicherten Daten zu löschen, sofern keine anderweitige Vereinbarung über eine Datenübergabe oder -sicherung getroffen wurde.

13.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist AppCide berechtigt, den Zugang zur Mietlösung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zu sperren. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt hiervon unberührt.

  1. Besondere Bestimmungen für Hosting-Leistungen

14.1. AppCide erbringt Hosting- und Rechenzentrumsleistungen mit einer angestrebten Gesamtverfügbarkeit von 98.5 % pro Kalendermonat. Die Verfügbarkeit berechnet sich aus der Gesamtzeit des Monats abzüglich der von AppCide zuvor angekündigten Wartungszeiten. AppCide ist berechtigt, regelmässige Wartungsarbeiten bis zu insgesamt fünf Stunden pro Monat durchzuführen. Während Wartungszeiten stehen die Hosting-Leistungen nicht zur Verfügung.

14.2. AppCide weist ausdrücklich darauf hin, dass keine automatische Datensicherung der auf den Servern gespeicherten Inhalte erfolgt. Die Verantwortung für die regelmässige und vollständige Sicherung der Daten obliegt ausschliesslich dem Kunden.

14.3. Für Hosting- und Rechenzentrumsleistungen gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften des schweizerischen Auftragsrechts gemäss OR Art. 394 ff., wobei AppCide nur im Rahmen der technischen Möglichkeiten und im Rahmen der vereinbarten Leistungen haftet.

14.4. Die Anzahl der E-Mail-Postfächer ist auf die vertraglich vereinbarte Anzahl begrenzt. Der Speicherplatz pro Postfach beträgt maximal 5 GB. Die Einrichtung zusätzlicher E-Mail-Adressen wird pro Adresse mit CHF 30.00 berechnet.

14.5. Der Kunde verpflichtet sich, jeglichen Missbrauch des E-Mail-Dienstes zu unterlassen. Insbesondere ist es untersagt, Viren oder schädliche Software zu versenden oder Dritte dazu aufzufordern. Der Kunde hat sämtliche Dateien vor dem Upload auf Viren zu prüfen. AppCide behält sich vor, die Grösse von ein- und ausgehenden E-Mails aus Sicherheits- oder Systemgründen zu begrenzen.

14.6. AppCide ist berechtigt, Dienste zu sperren, wenn vom Kunden verursachte Störungen oder Angriffe (z.B. Denial-of-Service-Attacken) die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Systemen gefährden oder objektive Anhaltspunkte für eine solche Gefahr bestehen. Bei vorsätzlichen Handlungen ist AppCide berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

14.7. Wird ein Server des Kunden wiederholt Ziel von DoS-Attacken, und ist eine erneute Attacke zu erwarten, kann AppCide nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn keine zumutbaren Schutzmassnahmen bestehen.

14.8. AppCide ist berechtigt, bei glaubhafter Rechtsverletzung durch vom Kunden genutzte Domains oder Inhalte diese zu sperren, bis die Rechtslage abschliessend geklärt ist.

14.9. Erfolgt die Rechtsverletzung durch die Domain selbst, kann AppCide Massnahmen ergreifen, die zur Unerreichbarkeit der Domain führen. Bei nachweislicher Rechtsverletzung behält sich AppCide das Recht zur fristlosen Kündigung vor.

14.10. AppCide behält sich das Recht vor, E-Mails abzuweisen, wenn diese objektiv Anhaltspunkte für Schadsoftware, gefälschte Absenderinformationen oder unaufgeforderte Werbung (Spam) enthalten.

14.11. Der Entgeltanspruch von AppCide bleibt auch dann bestehen, wenn Dienste aus den in Ziffern 14.6 bis 14.10 genannten Gründen gesperrt werden.

14.12. Der Kunde stellt AppCide sowie deren Provider, den Registrar, die Registry und die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Registrierung oder Nutzung von Domains resultieren. Diese Freistellungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

14.13. Ein direkter Serverzugriff des Kunden (z.B. FTP oder Datenbankzugriff) ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.

14.14. Der Kunde verpflichtet sich, die Hosting-Dienste ausschliesslich im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften, den guten Sitten sowie Rechten Dritter zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, strafbare, pornografische, gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Inhalte zu speichern oder zu verbreiten oder technische Mittel einzusetzen, die den Betrieb der Systeme von AppCide gefährden können.

14.15. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 14.14 genannten Verpflichtungen verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von CHF 7’500.00. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

14.16. Erlangt AppCide Kenntnis von Rechtsverstössen durch Inhalte oder E-Mail-Verkehr des Kunden, ist AppCide berechtigt, die entsprechenden Inhalte zu entfernen oder den Zugang hierzu zu sperren.

14.17. Verletzt der Kunde schuldhaft gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter, haftet der Kunde gegenüber AppCide auf Ersatz sämtlicher hieraus entstehender Schäden. Darüber hinaus stellt der Kunde AppCide im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

14.18. Haftungsbeschränkung für Hosting-Leistungen

AppCide haftet nicht für Schäden, die durch Störungen, Ausfälle oder Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die AppCide nicht zu vertreten hat, verursacht werden. Hierzu zählen insbesondere Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsverbindungen, Störungen bei Netzanbietern oder Serverausfälle beim Hosting-Provider, Angriffe durch Dritte (z.B. Hackerangriffe, Denial-of-Service-Attacken), Naturkatastrophen oder behördliche Anordnungen.

Für den Verlust von Daten haftet AppCide nur, soweit der Kunde durch regelmässige und vollständige Datensicherungen sichergestellt hat, dass die verlorenen Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

  1. Besondere Bestimmungen für das Einrichten und Betreuen von Netzwerken

15.1. Sofern das Einrichten und die Konfiguration von Netzwerken vereinbart sind, richtet sich der Umfang der geschuldeten Leistungen ausschliesslich nach dem im Angebot definierten Vertragsinhalt. Die Leistungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des schweizerischen Auftragsrechts gemäss OR Art. 394 ff., sofern keine abweichende vertragliche Regelung getroffen wird.

15.2. Die Support- und Wartungsgebühren für ein eingerichtetes Netzwerk sind als pauschale Vergütung vereinbart und erfolgen unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind diese Gebühren monatlich im Voraus zu entrichten. Eine Erstattung bereits geleisteter Support- und Wartungsgebühren ist ausgeschlossen, auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.

15.3. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der im Angebot oder im Vertrag getroffenen Vereinbarung. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, beträgt die Erstlaufzeit 12 Monate. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

15.4. Die durchschnittliche Reaktionszeit für die Fehlerbehebung im Rahmen des Netzwerk-Supports beträgt vier Stunden. AppCide schuldet eine maximale Reaktionszeit von acht Stunden ab Eingang der Störungsmeldung des Kunden. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der rechtzeitige Zugang der vollständigen Störungsmeldung bei AppCide Voraussetzung.

15.5. Es gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen gemäss Ziffer 6 dieser AGB.

  1. Besondere Bestimmungen für Support-Leistungen

16.1. Supportleistungen sind nicht Bestandteil des Standardvertrages und bedürfen einer gesonderten Auftragsergänzung. Ohne individuelle Vereinbarung übernimmt AppCide keine Verpflichtung zur Erbringung von Supportleistungen. Bei Vorliegen eines Supportvertrages oder einer entsprechenden Ergänzung bemüht sich AppCide, Supportanfragen innerhalb von 72 Stunden nach Eingang zu beantworten. Für eine bevorzugte Bearbeitung steht dem Kunden die Möglichkeit offen, ein kostenpflichtiges Service-Level-Agreement (SLA) mit gesonderten Reaktionszeiten abzuschliessen.

16.2. Ohne Abschluss eines SLA besteht kein Rechtsanspruch des Kunden auf bestimmte Supportleistungen, Reaktionszeiten oder eine bestimmte Qualität der Bearbeitung. AppCide schuldet insbesondere ohne SLA keine Verfügbarkeit des Supports zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten und haftet nicht für Verzögerungen bei der Bearbeitung von Supportanfragen.

16.3. Mitwirkungspflichten des Kunden im Supportfall

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bearbeitung von Supportanfragen in zumutbarem Umfang mitzuwirken und insbesondere angeforderte Informationen oder Unterlagen vollständig und unverzüglich bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern die Reaktionszeiten entsprechend.

  1. Datenschutz und Umgang mit Daten

17.1. AppCide weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet und im erforderlichen Umfang an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister übermittelt werden können, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen notwendig ist. Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken findet ausdrücklich nicht statt.

17.2. Übermittelt der Kunde Daten an AppCide – gleich in welcher Form –, ist der Kunde verpflichtet, Sicherheitskopien dieser Daten vorzuhalten. Im Falle eines Datenverlustes stellt der Kunde AppCide die betreffenden Datenbestände unentgeltlich erneut zur Verfügung.

17.3. Für sämtliche Inhalte, die der Kunde selbst erstellt oder über seine Zugangskennung bereitstellt, ist der Kunde allein verantwortlich. Dies gilt auch für Inhalte, die Dritte über die Zugangskennung des Kunden einstellen. AppCide führt keine generelle Prüfung oder Überwachung dieser Inhalte durch.

17.4. AppCide ist berechtigt, den Kunden sowie die für ihn erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Kundennamens sowie die Darstellung der erbrachten Leistungen auf der Website von AppCide, in Präsentationen, auf Social-Media-Kanälen oder in Printmedien. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch schriftliche Mitteilung widersprechen.

  1. Monitoring

18.1. AppCide setzt für die Analyse der Webseitenbesuche die Software «Matomo» ein. Hierbei handelt es sich um einen Webanalysedienst, der es ermöglicht, das Nutzerverhalten auf der Webseite des Kunden zu analysieren. Zu diesem Zweck wird ein Script auf der Webseite des Kunden eingebunden, welches Daten an die Server von AppCide übermittelt. Matomo verwendet sogenannte „Cookies“ — Textdateien, die auf dem Endgerät der Webseitenbesucher gespeichert werden und die eine Analyse der Nutzung der Webseite ermöglichen.

Die durch den Cookie erzeugten Nutzungsinformationen, einschliesslich der gekürzten IP-Adresse, werden an AppCide übermittelt und zur Auswertung des Nutzerverhaltens sowie zur Optimierung der Webseite gespeichert. Die IP-Adressen werden dabei unmittelbar anonymisiert, sodass eine Zuordnung zu einzelnen Nutzern nicht möglich ist. Eine Weitergabe der durch Matomo erhobenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

Webseitenbesucher haben die Möglichkeit, die Speicherung von Cookies durch entsprechende Einstellungen in ihrem Browser zu verhindern. In diesem Fall kann es jedoch sein, dass nicht sämtliche Funktionen der Webseite vollumfänglich genutzt werden können.

18.2. AppCide stellt die technische Möglichkeit zur Nutzung des Monitoring-Systems bereit, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die rechtliche Zulässigkeit oder die datenschutzkonforme Einbindung des Analyse-Tools in die Website des Kunden. Es obliegt ausschliesslich dem Kunden, die rechtliche Konformität seiner Webseite, insbesondere im Hinblick auf die geltenden Datenschutzbestimmungen, sicherzustellen. Dazu gehört auch die Anpassung der Datenschutzerklärung und, sofern erforderlich, die Einbindung eines rechtssicheren Consent-Managements (z.B. Cookie-Banner).

  1. Ressourcennutzungsvereinbarung

19.1. Der Kunde räumt AppCide das Recht ein, im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen Rechen-, Speicher- und Netzwerkressourcen seiner Server zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Speicherung und Ausführung von Dateien sowie die Durchführung von Netzwerkabfragen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

19.2. Der Kunde verpflichtet sich, AppCide für die Dauer der Vertragslaufzeit, soweit technisch möglich, einen schreib- und lesefähigen FTP-Zugang zu seinen Servern zur Verfügung zu stellen, um die ordnungsgemässe Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu gewährleisten.

19.3. Wird der bereitgestellte Zugang nach Beendigung des Vertrages durch den Kunden nicht deaktiviert oder entzogen, bleibt AppCide berechtigt, den Zugang bis zum Widerruf durch den Kunden weiterhin zu nutzen. Der Kunde kann die eingeräumte Nutzung jederzeit durch schriftliche Mitteilung beenden.

19.4. AppCide verpflichtet sich, die Ressourcen des Kunden ausschliesslich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu nutzen und diese sorgsam sowie unter Beachtung geltender Sicherheitsstandards zu verwenden. Eine Nutzung zu anderen Zwecken oder eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

  1. Besondere Bestimmungen Lichtbilder – Fotografie und Video

20.1. «Lichtbilder» im Sinne dieser AGB sind alle von AppCide hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, usw.).

20.2. AppCide steht bei der Gestaltung der Lichtbilder ein künstlerischer Gestaltungsspielraum zu, wobei die wirtschaftlichen Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt werden.

20.3. Die Abnahme der Lichtbilder hat innerhalb von 10 Kalendertagen zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Abnahme, gelten die Lichtbilder als abgenommen. Eine Verweigerung der Abnahme aus gestalterisch-künstlerischen Gründen ist ausgeschlossen.

20.4. AppCide bleibt Inhaber sämtlicher Urheberrechte an den Lichtbildern gemäss geltendem Urheberrechtsgesetz. Die von AppCide erstellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den vertraglich vereinbarten Zweck bestimmt. Nutzungsrechte werden nur im Umfang des ausdrücklich vereinbarten einfachen Nutzungsrechts übertragen und erst nach vollständiger Bezahlung eingeräumt. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung ohne entsprechende Rechteübertragung ist unzulässig. AppCide behält das Recht, als Urheber genannt zu werden.

20.5. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Zusätzlich anfallende Nebenkosten, wie insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Spesen, Kosten für Requisiten, Modelle, Studio- oder Locationmieten sowie für Material und Nachbearbeitung, sind vom Kunden zu tragen und werden gesondert verrechnet. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie sämtlicher Nebenkosten bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von AppCide. Hat der Kunde AppCide keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder erteilt, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, die über das ursprünglich vereinbarte Mass hinausgehen, trägt er die hieraus entstehenden Mehrkosten. AppCide behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene oder fertiggestellte Arbeiten.$

20.6. Der Kunde versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Vorlagen und Modellen verfügt und stellt AppCide von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Aufnahmeobjekte sind vom Kunden rechtzeitig bereitzustellen und nach Fertigstellung abzuholen. Bei unterlassener Abholung kann AppCide Lagergebühren berechnen oder die Objekte auf Kosten des Kunden auslagern.

20.7. Vom Kunden nicht ausgewählte Lichtbilder sind innerhalb einer Woche nach Zugang auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für Verluste oder Beschädigungen haftet der Kunde, es sei denn, AppCide trifft ein Verschulden.

20.8. Bei Überlassung von Archivmaterial sind die ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Verwendung, die übrigen innerhalb eines Monats nach Zugang zurückzugeben. Bei Verzug kann AppCide eine Blockierungsgebühr von CHF 20.00 pro Tag und Bild verlangen. Bei Verlust oder Beschädigung gilt eine pauschale Schadensersatzpflicht in Höhe von CHF 2’000.00 je Original und CHF 300.00 je Duplikat, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens.

20.9. Wird die für die Erstellung der Lichtbilder vorgesehene Produktionszeit aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, überschritten, wird AppCide der entstehende Mehraufwand zusätzlich vergütet. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. AppCide haftet für Verzögerungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

20.10. Die Digitalisierung, Speicherung oder Vervielfältigung der Lichtbilder auf beliebigen Datenträgern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AppCide.

20.11. Die Bearbeitung, Veränderung oder Vervielfältigung der von AppCide erstellten Lichtbilder, sei es in analoger oder digitaler Form, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von AppCide zulässig. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, so ist dieses deutlich als Bearbeitung zu kennzeichnen und stets mit dem Urhebervermerk von AppCide zu versehen. In einem solchen Fall sind sowohl die Urheber der verwendeten Originalwerke als auch der Schöpfer des neuen Werkes klar zu benennen.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Lichtbilder von AppCide ausschliesslich so zu speichern und zu verwenden, dass der Urhebername von AppCide dauerhaft elektronisch mit den Bilddaten verknüpft bleibt. Diese Verknüpfung muss bei jeder Form der Übertragung, öffentlichen Wiedergabe oder sonstigen Nutzung klar und eindeutig erkennbar sein.

Der Kunde versichert zudem, dass er berechtigt ist, AppCide mit der Bearbeitung oder Weiterverarbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, und stellt AppCide ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unrechtmässigen Bearbeitung, Vervielfältigung oder Verbreitung solcher fremden Werke entstehen könnten. Diese Freistellung umfasst auch sämtliche Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung.

20.12. Die Digitalisierung, Speicherung, Nutzung oder Weitergabe der von AppCide produzierten Lichtbilder — gleich ob durch den Kunden selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte — bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von AppCide. Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung und Weitergabe der durch AppCide produzierten Werke berechtigt ist und stellt AppCide von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer widerrechtlichen Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Lichtbilder entstehen könnten. Dies gilt auch für Schäden, die durch unberechtigte Weitergabe an Dritte oder durch unautorisierte Änderungen oder Bearbeitungen der Werke entstehen. AppCide ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien oder digitale Daten herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Verlangt der Kunde die Herausgabe der Daten, so wird dies gesondert vergütet. Nach Übergabe übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit der übergebenen Daten.

  1. Besondere Bestimmungen Betreuungsservice

21.1. Der Betreuungsservice der AppCide ist ein ergänzendes Modul, das vom Kunden separat und vertraglich verbindlich hinzugebucht werden kann. Dieses Servicepaket umfasst verschiedene Leistungen, die insbesondere die systemische Sicherheit, Funktionalität und Wartung des Webauftritts des Kunden betreffen.

21.2. Die Update-Services innerhalb dieses Moduls beziehen sich in der Regel auf das System sowie die darauf installierten Plugins. Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag definiert. AppCide installiert die vom jeweiligen System- oder Plugin-Anbieter bereitgestellten Updates, vorausgesetzt der Kunde verfügt über eine gültige Lizenz und die Aktualisierung gefährdet nicht die Systemstabilität. Bei Plugins oder Themes, deren Servicezeit nach Erwerb begrenzt ist, obliegt es dem Kunden, diese rechtzeitig zu verlängern. Ohne gültige Lizenz können durch AppCide keine Updates vorgenommen werden.

21.3. Sollte die Installation eines Updates zu Systemfehlern oder Instabilitäten führen, ist AppCide berechtigt, die Aktualisierung zu unterlassen oder rückgängig zu machen. Für eventuelle Schäden, Funktionsausfälle oder Darstellungsfehler, die durch System- oder Plugin-Updates verursacht werden, übernimmt AppCide keine Haftung.

21.4. Bestimmte Dienstleistungen innerhalb des Betreuungsservices, wie insbesondere der Backup-Service, setzen voraus, dass der Kunde einen Hostingvertrag mit AppCide abgeschlossen hat und die Website auf den Servern von AppCide betrieben wird. Diese Abhängigkeiten werden im jeweiligen Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Verzichtet der Kunde auf ein Hosting bei AppCide, entfällt insoweit die Pflicht zur Erbringung der betroffenen Dienstleistungen durch AppCide. Der Vergütungsanspruch von AppCide für das vereinbarte Leistungspaket bleibt hiervon unberührt.22. ÄNDERUNGEN

  1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

22.1. AppCide behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor bei Änderungen von Gesetzesvorschriften, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischen Anforderungen, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder betrieblichen Notwendigkeiten. Über Änderungen wird AppCide den Kunden mindestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten informieren.

22.2. Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich an die Geschäftsadresse der AppCide GmbH oder per E-Mail an die offiziell kommunizierte Kontaktadresse widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

22.3. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gelten die bisher akzeptierten AGB weiter, es sei denn, die Fortführung des Vertrages unter diesen Bedingungen ist für AppCide unzumutbar. In diesem Fall steht beiden Vertragsparteien das Recht zu, den Vertrag ausserordentlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

 

  1. Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber AppCide oder einem Dritten im Zusammenhang mit diesem Vertrag abzugeben hat, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Als Schriftform gelten sowohl postalische Schreiben als auch Mitteilungen per E-Mail, sofern die Authentizität des Absenders zweifelsfrei erkennbar ist.

AppCide behält sich vor, Erklärungen und Mitteilungen ebenfalls in Textform, insbesondere per E-Mail, an die vom Auftraggeber benannte Kontaktadresse zu übermitteln. Gesetzlich zwingende Formvorschriften bleiben hiervon unberührt.

  1. Verjährung von Ansprüchen

Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen gemäss OR Art. 127 ff. verjähren sämtliche Ansprüche der AppCide GmbH auf Zahlung der Vergütung aus diesem Vertragsverhältnis erst fünf Jahre nach dem Datum der letzten vom Kunden erhaltenen Rechnung.

Die verlängerte Verjährungsfrist gilt ausdrücklich auch für alle Nebenforderungen, insbesondere für Mahngebühren, Verzugszinsen sowie sonstige mit der Hauptforderung in Zusammenhang stehende Ansprüche.

Zwingende gesetzliche Verjährungsfristen, insbesondere bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung oder Produkthaftung, bleiben hiervon unberührt.

  1. Sonstiges

25.1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschliesslich das Gericht am Sitz der AppCide GmbH zuständig. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG).
AppCide behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.

25.2. Unternehmensveränderungen

Ein Verkauf einzelner Geschäftsbereiche der AppCide GmbH oder ein Wechsel der Gesellschafter führt nicht zu einem Sonderkündigungsrecht des Kunden. Die Vertragsverhältnisse bleiben davon unberührt.

25.3. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Schweizer Recht am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Regelungslücken.

Stand März 2025